Folgende Personen haben Anrecht auf einen kostenlosen Bürgertest:
– Deutsche Bürger*innen mit Krankenversicherung
– Deutsche Bürger*innen ohne Krankenversicherung
– In Deutschland lebende, ausländische Personen mit deutscher Krankenversicherung
– Im Ausland lebende aber in Deutschland arbeitende und somit krankenversicherte Personen
Das bedeutet, dass auch Grenzgänger kostenfrei getestet werden dürfen, wenn sie in Deutschland arbeiten und dort krankenversichert sind.