Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Teil IV
4. Teil Verordnungsermächtigung; Übergangs- und Schlussvorschriften § 25 Verordnungsermächtigung (1) Die jeweils zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 2 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes und des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes Bestimmungen nach § 6 Absatz 3 zu treffen, über § 3 Absatz … Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Teil IV weiterlesen
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